Unterstützung von der Planung bis zur Gewährleistung.
Spezialisierte Unterstützung im privaten Baurecht und Architektenrecht: Als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht biete ich Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen. Ich unterstütze Sie zur Prozessvermeidung bereits im Vorfeld. Gemeinsam streben wir eine außergerichtliche Streitbeilegung an. Sollte dies trotz aller Bemühungen nicht gelingen, gewährleiste ich Ihnen eine umfassende Betreuung und Prozessführung vor Gericht. Unter anderem begleite ich Sie bei der Führung von Werklohnklagen und Mängelprozessen. Als Architekt oder Fachplaner kümmere ich mich um Ihre Haftungsfragen und unterstütze Sie bei Architektenhonorarklagen und Prozessen wegen Architektenhaftung und Schadenersatz. Zu Beweissicherung führe ich selbstständige Beweisverfahren vor Gericht. Ferner prüfe und lege ich Rechtsmittel ein, biete vorläufigen Rechtsschutz und vertrete Ihre Interessen in Schiedsverfahren oder im Rahmen einer Mediation.
Als spezialisierte Fachanwältin im privaten Baurecht und Architektenrecht begleite ich Sie bereits beim Erwerb Ihrer Immobilie und Ihres Grundstücks. Ich stehe Ihnen zur Seite, wenn es um die Vertragsgestaltung und die Vertragsprüfung geht und weisen Sie auf geeignete Sicherungsmöglichkeiten hin. Gerne berate ich Sie beim Abschluss Ihrer Werkverträge, Verbraucherbauverträge, Architektenverträge oder Bauträgerkaufverträge. Mein Ziel ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit in allen vertraglichen Angelegenheiten im privaten Baurecht und Architektenrecht zu bieten und Ihnen umfassende Dienstleistungen mit persönlichen Engagement zur Verfügung zu stellen.
Als spezialisierte Fachanwältin stehe ich Ihnen als kompetenter Partner bereits bei Ihrer Bauvorbereitung rechtlich zur Seite. Im Rahmen meiner langjährigen Berufserfahrung hat sich gezeigt, dass wichtige Weichen schon vor Baubeginn gestellt werden können. Während der Bauphase betreue ich Sie bei auftretenden Problemen und unterstütze Sie bei der Einbeziehung von Sachverständigen. Gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung, die eine zügige Durchführung Ihres Projekts gewährleistet. Dabei helfe ich Ihnen, wenn sich Leistungen schon während der Bauausführung als mangelhaft erweisen. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung und/oder Abwehr von Nachträgen und berate Sie bei dem Auftreten von Baubehinderungen und Verzögerungen. Auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vertragskündigungen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Seite.
Auch nach Abschluss des Bauvorhabens helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ich unterstütze Sie deshalb bereits bei der Bauabnahme und berate Sie bei der Erstellung und Prüfung der Schlussrechnung. Zur Feststellung und Bewertung mangelhafter Bauleistungen empfehle ich regelmäßig die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen. Sollte eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich sein, kann die Einbeziehung eines Sachverständigen in einem möglichst frühen Stadium von maßgeblicher Bedeutung sein und zusätzlich der Beweissicherung dienen. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen und berate Sie zu den Möglichkeiten und dem Umgang mit der Geltendmachung von Nachbesserung, Minderung und Schadenersatz sowie Kostenvorschuss für die voraussichtlichen Kosten einer notwendigen Mangelbeseitigung.