Hohe Spezialisierung und wirtschaftliche Denkweise.
Ich verstehe mich als Dienstleister und biete Ihnen deshalb zeitnahe Besprechungstermine, verständliche Informationen zum Sachstand sowie moderne und zeitgemäße Kommunikationswege. Kompetenz, ergebnisorientiertes Arbeiten und eine zügige Abwicklung stehen bei der Bearbeitung des jeweiligen Mandats im Vordergrund sowie die persönliche und individuelle Betreuung. Bewährt hat sich dabei besonders die Durchführung eines frühzeitigen Ortstermins, um Ihre ganz persönliche Interessenlage kennenzulernen.
Aufgrund meiner Spezialisierung berate ich Sie umfassend in allen Fragen des Privaten Baurechts und Architektenrechts. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine frühzeitige baubegleitende Beratung die größtmögliche Unterstützung für Ihr Bauvorhaben bietet. Eine entscheidende Rolle für potenzielle Eigenheimbesitzer spielt bereits die Vertragsgestaltung mit einem Bauträger oder Architekten sowie die richtige Abwicklung des Bauvorhabens. Gern stehe ich Ihnen auch schon vor Beginn Ihrer Baumaßnahme zur Seite und helfe Ihnen bei der Erstellung bzw. Prüfung der notwendigen Bauverträge.
Die baubegleitende Beratung umfasst vor allem das Aufzeigen von Handlungsalternativen und Reaktionsmöglichkeiten bei Baumängeln, Bauzeitverzögerungen und Nachträgen. Ist das Bauwerk bereits abgenommen, so liegt meine Tätigkeit überwiegend in der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Bauunternehmern, Bauträgern oder Architekten und/oder der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen und dem Umgang mit Sicherheiten.
Ich lege großen Wert darauf, sämtliche Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung auszuschöpfen, um ein regelmäßig für alle Beteiligten belastendes und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ist die Prozessführung jedoch unumgänglich, werde ich Sie aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung kompetent und zuverlässig begleiten, gleich ob es um die Abwehr oder die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche geht.
1985-1991
Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
1991-1994
Referendariat im Landgerichtsbezirk Mosbach
1995-2007
Rechtsanwältin im Angestelltenverhältnis in renommierter Insolvenzkanzlei in Dresden mit den Schwerpunkten Bau- und Architektenrecht
2006
Verleihung des Titels "Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht"
2007
Gründung der eigenen Kanzlei
seit 2007
ehrenamtliche Mitarbeit als Gutachterin im Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden
seit 2012
Mediatorin (DAA)
Mitgliedschaften
Mein Honorar berechnet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), d.h. also, dass sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert richten.
In geeigneten Angelegenheiten ist es möglich, eine hiervon abweichende, speziell auf Ihren Fall zugeschnittene Honorarvereinbarung zu treffen und eine Abrechnung beispielsweise auf Stundenbasis zu vereinbaren. Solche Abrechnungsmöglichkeiten bieten sich besonders für die Vertragsprüfung oder die baubegleitende Beratung an.
Sprechen Sie mich einfach hierauf an.