• Anwalt Dresden

Honorar

Mein Honorar berechnet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), d.h. also, dass sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert richten.

In geeigneten Angelegenheiten ist es möglich, eine hiervon abweichende, speziell auf Ihren Fall zugeschnittene Honorarvereinbarung zu treffen und eine Abrechnung beispielsweise auf Stundenbasis zu vereinbaren. Solche Abrechnungsmöglichkeiten bieten sich besonders für die Vertragsprüfung oder die baubegleitende Beratung an.
Sprechen Sie mich einfach hierauf an.